Unsere Grundschule ist als Lern- und Spielort in diesem Schuljahr von 7.15 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Vormittagsunterricht endet um 12 bzw. 13 Uhr. Nach dem Mittagessen finden Sport- und Instrumentalunterricht sowie Selbstlernzeiten statt.
In der Schuleingangsphase (Klassenstufen 1 und 2) können die Schulkinder die Lehrplanziele in einem, zwei oder drei Schuljahren erreichen. Die Geborgenheit in der Lerngruppe wird dadurch nicht gestört, weil die Kinder in dieser Phase in klassenstufengemischten Gruppen lernen. Besonders in Deutsch und Mathematik können die Kinder durch die heterogene Klassenstruktur viel voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.
Die Evangelische Grundschule Jena wird als offene Ganztagsschule mit kooperativem Hort geführt, d.h. Schule und Hort werden durch denselben Träger, den Verein Evangelische Grundschule Jena e.V., betrieben. Der Hort hat einen eigenständigen Bildungsauftrag, basierend auf dem Konzept des ganztägigen Lernens. Erfordernisse, die sich aus der Schulsituation ergeben, sollen erkannt und berücksichtigt werden, das gilt auch für soziale und emotionale Bedürfnisse. Der Hort hat, den Leitgedanken des Schulkonzepts folgend, den Auftrag, die schulische und familiäre Erziehung zu ergänzen, Selbstständigkeit zu fördern und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.
Im Anschluss an das gemeinsame Mittagessen finden verschiedene, auch wechselnde Freizeitangebote statt. Die Schülerzahl pro Klasse richtet sich nach der Anmeldung und der Zusammensetzung der Lerngruppe (ca. 20 Kinder).
Voraussetzung für die Aufnahme an die Evangelische Grundschule Jena ist der bewusste Elternwille, das evangelische Bekenntnisprofil der Grundschule, das den gesamten Unterricht durchdringt, anzunehmen und zu stärken. Die Aufnahme setzt das Einverständnis der Eltern mit dem prägenden evangelischen Bekenntnis und dem pädagogischen Konzept von Schule und Verein voraus.
Die Aufnahme von Kindern anderer Konfession oder von nichtkonfessionellen Kindern ist nicht ausgeschlossen.
Im Schulvertrag verpflichten sich die Eltern, den Bekenntnischarakter der Schule zu tragen und zu unterstützen und ihre Kinder am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.
Den Eltern wird der dem Bekenntnischarakter zugrundeliegende Orientierungsrahmen verbindlich zugänglich gemacht.
Durch seine Auswahlverfahren und -entscheidungen nimmt der Schulträger bewusst Einfluss auf die konfessionelle Zusammensetzung der Schülerschaft und sichert auch auf diesem Wege das evangelische Profil der Schule.
Damit wird sichergestellt, dass eine weit überwiegende Mehrheit der Eltern und Schüler, Beschäftigten und Trägervertreter dem evangelischen Bekenntnis angehören. Durch die Sicherung, dass nur eine Minderheit von nichtevangelischen Schülern die Schule besucht, gewährleistet der Schulträger die Homogenität des Bekenntnischarakters der Schule.
Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Eltern repräsentieren eine evangelisch geprägte Schulgemeinschaft und machen dies durch das Schulleben und außerunterrichtliche Aktivitäten erkennbar.
Als evangelischer Bildungsort bejaht die Grundschule die gesellschaftliche Heterogenität und stellt sich mit ihrem pädagogischen Konzept den Herausforderungen der Inklusion. Daher stellt sie die sächlichen, organisatorischen und personellen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Kinder unabhängig von ihren individuellen Förderbedarfen. Eine förderliche Schulstruktur, inklusive Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung sowie die sinnvolle Vernetzung und Kooperation der Schule mit entsprechenden regionalen Partnern dienen dieser Aufgabe.
Gemäß den oben beschriebenen Anforderungen erfolgt nach der Schulanmeldung immer ein pädagogisches Gespräch mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dem zukünftigen Schulkind. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Kapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme nach einem Auswahlverfahren, das der Schulträger entwickelt. Mit ihm sollen weitestgehende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aufnahmeentscheidung gesichert werden. Bewerber evangelischen Bekenntnisses werden bevorzugt berücksichtigt. Eine von dieser Regel abweichende Auswahl ist nur
unter gewichtigen Gründen möglich. Der Grundsatz einer bildungsgerechten Zugangsoffenheit darf durch dieses Verfahren nicht verletzt werden.