Für den Besuch der Schule wird ein Schulgeld erhoben, welches durch unsere Schulgeldordnung festgesetzt wird. Je Kind beträgt das Schulgeld 220 €. Dies setzt sich zusammen aus 140 € für den Schulbetrieb und 80 € für den Hort. Die Höhe des von Ihnen bezahlten Schulgeldes bescheinigen wir Ihnen unaufgefordert zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Schulgeldzahlungen sind steuerlich absetzbar.